Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrechtsgesetz ist sehr umfangreich und beinhaltet eine Reihe von Grundlagen. Grundsätzlich ist ein Urheber eine Person, die ein Werk geschaffen hat. Bei diesem werk kann es sich beispielsweise um einen Text, ein Bild, musikalische Tonaufzeichnungen, Software, Filme, usw. handeln. Der Urheber hat an seinem geschaffenen Werk Rechte. Auch im Bereich des Internets spielt das Urheberrecht eine große Rolle. So ist es beispielsweise nicht zulässig Textinhalte oder Bilder von fremden Webseiten auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Es sei denn, man hat dafür die Zustimmung des Urhebers. Dies betrifft insbesondere auch die Texte und Bilder, die für jeden frei zugänglich sind. Wer dennoch einen Content-Klau betreibt macht sich strafbar und muss mit einer Abmahnung des Urhebers rechnen. So kann es schon zu einem frühen aus, der geplanten Webseite kommen. Im Internet finden sich jedoch Tools, die Bilder zu freien Verwendung zur Verfügung stellen, teilweise sogar kostenlos. Meist reicht es aus, dann innerhalb des Impressums, die Ursprungsquelle zu benennen.

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