Telekommunikationsgesetz – TKG
Das Telekommunikationsgesetz, häufig auch nur mit der Abkürzung TKG bezeichnet, wurde in seiner ursprünglichen Fassung am 25. Juli 1996 geschaffen. Das Telekommunikationsgesetz hat zur Aufgabe, den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation zu regulieren. Unter Telekommunikation versteht man wiederum den Datenaustausch von Informationen über eine Distanz hinweg unter Inanspruchnahme von elektronischen Techniken. Typisch hierfür sind zum Beispiel Telefone. Seit seiner Einführung gab es auf diesem Gebiet immer wieder Änderungen, die in der ursprünglichen Fassung aufgenommen wurden, die letzte erfolgte erst im Februar diesen Jahres. Neben der Regulierung hat das Gesetz jedoch noch weitere Aufgaben, wie beispielweise die Gewährleistung aller angebotenen Dienstleistungen oder die Frequenzen-Zuteilung, sowie Zulassungen von Mehrwertdienstleistungen (jetzige 0900-Nummern), etc. Das bisherige Telekommunikations-Monopol des Staates wurde somit durch das Telekommunikationsgesetz abgelöst.