Teledienstgesetz TDG
Das Teledienstgesetzt, häufig auch einfach durch die Abkürzung TDG bezeichnet, wurde am 22. Juli 1997 eingeführt. Das bundesdeutsche Gesetz regelte die Nutzung der Teledienste. Heute ist findet jedoch diese Regelung durch das Telemediengesetz statt, welches das Teledienstgesetz bereits im Jahr 2003 ablöste. Das neue Telemediengesetzt brachte umfassende Neuerungen mit sich. Grundsätzlich wurde das Teledienstgesetzt zum dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche und einheitliche Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Nutzungs-Möglichkeiten der elektronischen Kommunikations- und Informationsdienste zu schaffen. Auch im Bereich der Individualkommunikation greift das Gesetzt und betrifft damit auch die meisten Webseiten im Internet, vor allem gewerbliche Webseiten sind hiervon betroffen. Zum Beispiel wird innerhalb des Gesetzes die Impressumspflicht geregelt. Zwischenzeitlich lag sogar ein Entwurf für ein Anti-Spam-Gesetz vor, der jedoch dem Grundsatz der sogenannten Diskontinuität zum Opfer gefallen ist.