Reinclusion Request

Es kommt leider immer wieder vor, das Webseiten aus dem Index einer Suchmaschine gelöscht werden. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein, meistens aber weil verbotene Techniken angewendet wurde, beispielsweise Spam, die gegen die Richtlinien verstoßen. Die Webseite wird in diesem Fall innerhalb der Suchmaschinenergebnisse nicht mehr gelistet. Bei Google erhalten Nutzer, die nach der Domain fragen eine Meldung, die besagt, dass keine Informationen hinterlegt seien. Einzige Möglichkeit, die Webseite wieder in den Index zu bekommen, ist der Antrag auf einen Reinclusion Request. Dieser muss per E-Mail an den Webmaster der Suchmaschine gestellt werden. Für Google lautet die Adresse webmaster@google.com, im Betreff muss Reinclusion Request angegeben werden. Bevor man den Reininclusion Request stellt, sollte man jedoch alle für den Verweis verantwortlichen Techniken abstellen. Anschließend sollte der Webseiten Betreiber im Reinclusion Request seine Schuld eingestehen und erklären, dass er in Zukunft keine verbotenen Techniken mehr einsetzen wird. Bei Google wird es aber trotzdem schwer werden eine Wiederaufnahme in den Index zu erhalten.

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