Lizenz
Der Begriff Lizenz findet in verschiedenen Bereichen Verwendung. Im Bereich der EDV ist meist die Lizenz für eine Software gemeint. Das Wort Lizenz ist in diesem Zusammenhang mit dem Begriff Recht gleichzustellen. Beim Kauf eines Programmpaketes, eines Programms oder aber auch beim downloaden eines Programms wird zwischen dem Anwender und dem Hersteller der Software ein Lizenzvertrag geschlossen. Schon durch das Öffnen der Schutzhülle tritt der Vertrag in Kraft, häufig wird auch bei der Installation noch einmal auf die Lizenz-Vereinbarungen hingewiesen, die der Anwender akzeptieren muss. Dieser gibt einerseits dem Anwender das Recht zur Benutzung der Software, andererseits darf er diese in der Regel jedoch nur einmalig benutzen. Das heißt, das Programm darf nicht auf mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden oder gar eine Vervielfältigung des Programms stattfinden (Verbreitung von Raubkopien). Die Grundlagen für diese Regelungen liegen im Urheberrecht und Verstöße sind strafbar. Sollen das Programm mehrfach verwendet werden, so besteht die Möglichkeit mit dem Hersteller eine Mehrbenutzer-Lizenz zu vereinbaren.