Admin-C
Der Admin C ist der administrative Ansprechpartner einer Domain. Inhaber und Admin C können ein und dieselbe Person sein (meist bei Einzelunternehmen und im privaten Bereich), müssen es aber nicht. Beim Admin C muss es sich um eine natürliche Person handelt. Auf der Website steht der Admin C mit seiner Anschrift und optional mit seiner Firma. Zusätzlich ist er bei den Domainregistrierungsstellen eingetragen. Der Admin C ist vom Inhaber der Domain bevollmächtigt und verpflichtet sämtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Domain stehen, verbindlich zu entscheiden. Er ist berechtigt alle Entscheidungen bezüglich der Domain zu treffen und kann sogar die Erklärung zur Löschung abgeben. Gegenüber dem Inhaber ist er jedoch weisungsgebunden. Auch für rechtliche Fragen und Auseinandersetzungen wird er hinzugezogen und kann zum Beispiel für Wettbewerbsverstöße haftbar gemacht werden. Des öfteren ist schon der Admin C anstelle des Inhabers verklagt worden, und das mit Erfolg. Man sollte sich also Gedanken darüber machen, bevor man als Admin C fungiert.